Besuch

Sehen Sie hier, welche Besuchsmöglichkeiten gegeben sind.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Besuche bis auf Weiteres nur ein eingeschränktes Angebot darstellen.
beachten Sie bitte auch, dass sich mit Wirkung vom 17.12.2020 massive Verschärfungen durch die Landesregierung ergeben, die sich auch auf die Besuchs- und Testmöglichkeiten auswirken.
Während der Corona Pandemie sind Besuche nur sehr eingeschränkt möglich.
Erfahren Sie hier, wie unser Besuchskonzept aussieht und welche Hygieneregeln erforderlich sind.
Hier können Sie sich zu Besuch anmelden und uns mitteilen, wann Sie beabsichten, uns zu besuchen.
Wir haben die Möglichkeit - für Sie kostenfrei - so genannte PoC Antigen-Schnelltests durchzuführen.
Zwar erhalten Sie sehr schnell ein Ergebnis. Für unsere Pflegekräfte ist jedoch jede Testung mit erheblichem Zeitaufwand verbunden, der letztlich zulasten der Pflegezeit geht. Daher bitten wir Sie um Verständnis, dass wir diese Tests nur zu festgelegten Zeiten durchführen. Täglich:
15:00
Dazu ist es auch zwingend erforderlich, dass wir die Tests vorab vorbereiten können. Ohne vorige Registrierung (spätestens am Vortag) über unsere Anmeldeseite ist ein Besuch daher nicht möglich.
Da die CoronaVO des Landes massiv verschäft wurde, können wir nur noch zu diesem Zeitpunkt Tests durchführen
Ohne Anmeldung ist ein Test nicht möglich
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anmeldungen ausschließlich über das Anmeldeformular auf dieser Internetseite entgegen nehmen.
Telefonische Anmeldungen ODER Anmeldungen per email, sind nicht möglich
- Fieber (Tempaeratur >= 37.5 Grad)
- oder erhöhte Temperatur
- Husten oder Kratzen im Hals
- Atembeschwerden oder Atemnot (Sauerstoffsättigung < 90%)
- Muskel oder Kopfschmerzen
- Durchfall / Erbrechen
was kostet ein Antigen Schnelltest?
Der Test ist für Sie kostenfrei. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Wie oft wird der Test gemacht?
Bei Besuchern wird der Test höchstens 1 x in der Woche durchgeführt. Wenn Sie 2 x in einer Woche zu Besuch kommen, werden Sie 1 x getestet.
Muss ich mich bei jedem Besuch registrieren?
Ja. Um eine Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten während der Pandemie zu gewährlewisten ist das notwendig.
Muss ich mich auch dann registrieren, wenn ich in dieser Woche bereits getestet wurde?
Ja. Um eine Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten während der Pandemie zu gewährlewisten ist das notwendig.
Kann ich eine Kopie des Testergebnis bekommen?
Ja. Wenn der Test beendet ist, erhalten Sie automatisch eine Email. Dort können Sie das Ergebnis herunterladen und für sich verwenden. Um das Ergebnis öffnen zu können und Ihre Daten zu schützen, erhalten Sie zusätzlich einen Code, mit dem Sie unseren Dateianhang öffnen können.
Kann ich das Ergebnis des Tests auch an anderen Stellen vorlegen?
Ja. Sie können das Ergebnis unseres Tests auch für private Zwecke verwenden. zB um es bei Ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei unseren Tests um PoC Antigentests handelt. Oft wird jedoch nur ein PCR Test, wie ihn nur Labore durchführen können, akzeptiert
Ich wurde bereits woanders getestet. Ich kann einen Laborbericht oder einen anderen PoC Antigentest vorlegen, muss ich mich dennoch den Schnelltest machen?
Wenn das Testergebnis, das Sie mitbringen nicht älter als 48 Stunden UND negativ ist. Reicht es, wenn Sie uns das schriftlich vorlegen. Wenn das Testergebnis älter ist, müssen Sie sich bei uns testen lassen
kann ich einen Schnelltest (PoC Antigentest) verweigern?
Ja, ABER: Sie dürfen das Haus dann nicht betreten. Vor einem Besuch in der Wohngruppe ist ein negativer Antigen Test zwingend erforderlich.
Wie wird der Test durchgeführt?
Wir nutzen Tests verschiedener Hersteller (abhängig von der Verfügbarkeit). Dabei müssen wir uns stets an die Herstellerangaben zur Testung halten. Daher kann je nach Produkt der Abstrich aus dem Rachenraum oder über die Nase entneommen werden.
was wird registriert, wenn ich mich testen lasse? Wie wird mit meinen Daten umgegangen ?
Wir registrieren Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer und email). Diese Daten bewahren wird abhängig von der aktuell geltenden Lage für 6 Wochen auf. Sie kennen dieses Verfahren sicherlich aus der Gastronomie. Danach werden die Daten gelöscht. Somit ist eine Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten möglich. Positive Ergebnisse werden unsererseits unverzüglich an das Gesundheitsamt gemeldet. Das ist durch das Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben. Selbstverständlich melden wir diese Ergebnisse so, dass Misbrauch durch Dritte nicht möglch ist. Das Gesundheitsamt erhält Ihre Daten in verschlüsselter Form. Um unsere Meldungen zu lesen, muss das Gesundheitsamt einen Sicherheitscode, der nur dem Gesundheitsamt bekannt ist eingeben. Negative Ergebnisse werden in einer monatlich erstellten Liste an das Gesundheitsamt gemeldet. Auch das ist durch das Infektionsschutzgesetz vorgegeben.
Nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes müssen Ihre Angaben korrekt sein. Scherzhafte Angaben werden seitens der Behörden mit wenig Humor, dafür aber mit Ordnungsgeldern quittiert.
Sind Spaziergänge möglich ?
Ja, ABER: Ihr/e pflegebedürftige/r Angehörige/r MUSS während des Spaziergangs einen Mund und Nasenschutz tragen. Sie als Besucher müssen selbstverständlich ebenfalls einen MNS tragen
Ausnahmefälle (2 Besucher) ?
Um möglichst wenig Infektionsgefahren heraufzubeschwören, kann jede/r Bewohner*in nur jeweils 1 Besucher als Gast zur gleichen Zeit empfangen. In Ausnahmefällen können 2 Besucher kommen. Das kann zB dann der Fall sein, wenn ein/e Besucherin*in nicht selbst zu Besuch kommen kann, da er/sie selbst nicht Auto fahren kann oder fremder Hilfe beim Besuch bedarf. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir unseren Besuchern bis auf weiteres nicht beim Ein/Ausstieg ins Auto behilflich sein können. Die Abstandsregeln lassen das derzeit nicht zu.
Wann werden die Beschränkungen aufgehoben ?
aktuell ist es unmöglich, vorherzusehen, wann und in welchem Maß die Beschränkungen aufgehoben werden können. Unser oberstes Ziel ist es, alle Bewohner bestmöglich vor den Folgen der Pandemie zu schützen. Wir bewerten unsere Entscheidungen und die Verfahren in regelmäßigen Meetings. Wir halten Sie über neue Schritte stets auf dem Laufenden. Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Webseite und auf unserer Facebook-Seite
kann ich mich in der Einrichtung anstecken ?
Das Risiko, sich in der Einrichtung anzustecken, ist in unserem Haus niedrig. Wir haben keine positiv getesteten Fälle.